Informationen zur Eheschließung

Zur Anmeldung der Eheschließung sollten beide Verlobte beim Standesamt anwesend sein. Kann nur ein Verlobter die Ehe anmelden, so muss der Andere eine Vollmacht (Beitrittserklärung) ausfüllen und unterschreiben. Bringen Sie bitte dieses Formular zum Standesamt mit.

Zum Download der Beitrittserklärung klicken Sie bitte hier.


Anmeldung zur Eheschließung (früher Aufgebot)
Wenn beide Verlobte


- ihren Hauptwohnsitz in Nalbach haben,
- nicht minderjährig sind,
- gebürtig die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- noch nicht verheiratet waren und
- in Nalbach heiraten möchten,


werden folgende Unterlagen benötigt:

a) gültiger Personalausweis oder Reisepass,


b) eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (früher Geburtenbuch), erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt.


Weitere Unterlagen:

 

c) Sind Sie geschieden oder verwitwet, so benötigen wir eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk.


d) Geburtsnachweise und gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennungen sind lediglich bei gemeinsamen Kindern erforderlich.


e) Wohnen Sie nicht in Nalbach, so benötigen Sie eine Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigung aus Ihrer Gemeinde.


f) Wenn ein Verlobter nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist zur Beratung eine persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich!


Liegt nach Prüfung der Ehefähigkeit kein Ehehindernis vor, wird die Anmeldung sofort rechtskräftig und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das heißt, dass Ihr Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss. Wenn Sie schon sehr frühzeitig planen, besteht die Möglichkeit sich telefonisch über die Verfügbarkeit Ihrer Wunschtermins zu informieren.


Eheschließung an einem anderen Ort
Soll die Eheschließung an einem anderen Ort erfolgen, so setzen Sie sich vor Ihrer weitergehenden Planung mit Ihrem ausgewählten Standesamt in Verbindung und bringen Sie uns bitte, am Tag der Anmeldung der Eheschließung, die Adresse des ausgewählten Standesamtes mit, da die Unterlagen vom Standesamt Nalbach dorthin gesandt werden.

Eheschließung im Ausland
Möchten Sie im Ausland heiraten, können Ihnen die Botschaften des jeweiligen Staates weiterhelfen. Deutschen Staatsangehörigen empfehlen wir, sich bitte vor der Eheschließung im Ausland beim örtlichen zuständigen deutschen Standesamt über die Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe zu informieren; ausländische Staatsangehörige bitte bei ihrer zuständigen ausländischen Vertretung in Deutschland.

In folgenden Fällen sollten sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

 

ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit


ein Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren


ein Partner hat im Ausland geheiratet


ein Partner ist im Ausland geschieden worden


Für alle Rückfragen, Terminabsprachen und weitere Auskünfte stehen Ihnen folgende Standesbeamtinnen persönlich und telefonisch zur Verfügung:

Frau Patricia Groß    06838/9002 - 145
Frau Marion Stammbach-Böcker  06838/9002 - 146

 

Öffnungszeiten des Standesamt Nalbach
Montags – Freitags  von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr
Donnerstag           von 13.30 Uhr – 16.00 Uhr 


Ferner bieten wir, nach vorheriger Terminabsprache, für den Nachmittagsbereich  weitere Termine an.