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Aktuelles

Erinnerung an die Fälligkeit der Steuern und Abgaben

Fälligkeit der Steuern und Abgaben für das Jahr 2026

Wir möchten Sie freundlich an die anstehenden Zahlungstermine für das Kalenderjahr 2026 erinnern. Dies betrifft die Grundsteuern A und B, die Beiträge zur Landwirtschaftskammer. die Gewerbesteuer, sowie die Hundesteuer.

Wann ist was fällig?

Damit Sie Ihre Zahlungen sicher planen können, beachten Sie bitte folgende Termine:

Vierteljährliche Zahler:           15. Februar      15. Mai             15. August        15. November

Jahreszahler:                          1. Juli                  oder              15. August

 

Kein neuer Bescheid im Briefkasten?

Das ist völlig korrekt so! Um Papier und Verwaltungskosten zu sparen, versendet die Gemeinde Nalbach bereits seit einiger Zeit sogenannte Dauerbescheide und macht von der gesetzlichen Möglichkeit der öffentlichen Festsetzung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) Gebrauch. Das bedeutet: Das Dokument, welches Sie zuletzt erhalten haben, behält so lange seine Gültigkeit, bis Sie einen neuen Steuerbescheid von uns bekommen. 

Bitte prüfen Sie dort die für dieses Jahr festgesetzten Beträge und Zahltermine. 

 

Besonderheit Grundsteuerreform

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Finanzamt im Zuge der bundesweiten Grundsteuerreform noch nicht alle Veranlagungen und Messbetragsfestsetzungen abschließend bearbeiten konnte. 

Sobald uns neue Messbeträge übermittelt werden, erhalten Sie automatisch einen aktualisierten Steuerbescheid von der Gemeinde. 

 

Unser Tipp: Entspannt zahlen per SEPA-Lastschrift

Möchten Sie Fälligkeitstermine und Mahngebühren getrost vergessen? 

Dann nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren. Damit werden die Beträge pünktlich und stressfrei von Ihrem Konto abgebucht. Das entsprechende Formular finden Sie zum Download auf unserer Webseite (https://www.nalbach.de/sepa) oder direkt bei uns im Rathaus.