Haben Sie Ihren treuen Begleiter schon angemeldet?
Hunde bereichern unseren Alltag und sorgen für viel Freude in Nalbach. Damit das Zusammenleben von Mensch und Tier in unserer Gemeinde weiterhin so gut funktioniert, möchten wir an die Anmeldung Ihrer Vierbeiner erinnern.
Warum ist die Hundesteuer sinnvoll?
Hinter der Hundesteuer steckt mehr als nur eine bloße Abgabe. Sie erfüllt wichtige Aufgaben für unsere Gemeinschaft:
• Lenkung des Bestandes: Die Steuer hilft dabei, die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet in einem verträglichen Rahmen zu halten, damit der öffentliche Raum für alle – ob mit oder ohne Hund – attraktiv bleibt.
• Beitrag zum Gemeinwohl: Als „Aufwandsteuer“ fließt sie in den allgemeinen Haushalt. Damit werden wichtige Aufgaben finanziert, von denen wir alle profitieren, wie etwa der Erhalt unserer Infrastruktur oder soziale Projekte.
• Gerechtigkeit: Es ist nur fair gegenüber der großen Mehrheit der Hundehalter, die ihre Tiere bereits angemeldet haben, dass jeder seinen Beitrag leistet.
Wichtig: Die Anmeldung ist keine freiwillige Sache
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung Ihres Hundes (innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Tieres) eine gesetzliche Pflicht gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nalbach ist.
Das Versäumen dieser Frist oder das bewusste Nichtanmelden ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Um die Bereitschaft zur ehrlichen Anmeldung zu fördern, sieht die Verwaltung bei einer eigenständigen Nachmeldung in der Regel von der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ab. In diesen Fällen wird lediglich die Steuerpflicht für den versäumten Zeitraum rückwirkend geltend gemacht, ohne dass zusätzliche Strafgelder erhoben werden.
So einfach funktioniert die Anmeldung:
Sparen Sie sich unnötigen Ärger und Kosten durch eine rechtzeitige Meldung:
• Direkt zum Formular: Nutzen Sie das Hundesteuer-Anmeldeformular
• Persönliche Beratung: Bei Fragen erreichen Sie unser Steueramt unter 06838 9002-125 oder per E-Mail an steuern@nalbach.de
Auch eine Veränderung Ihres Wohnortes innerhalb oder außerhalb der Gemeinde oder Änderungen von Kontaktdaten sind wichtig.
Zur Erinnerung: In Nalbach werden keine physischen Metallmarken mehr ausgegeben – die Bestätigung der Anmeldung in unserem System (Steuerbescheid) genügt.
Vielen Dank an alle verantwortungsbewussten Hundehalter für Ihre Ehrlichkeit und Mithilfe!