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Aktuelles

Vollsperrung der verlängerten "Hildstraße" ab Ortsausgang in Fahrtrichtung Hüttersdorf

Verkehrspolizeiliche Anordnung
Vollsperrung der verlängerten "Hildstraße" ab Ortsausgang in Fahrtrichtung Hüttersdorf aufgrund von Bildung von Oberflächenwasser durch Starkregen
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2013, letzte Änderung durch Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 12 S. 367 Art. 1, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2013), in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1601 zur Änderung des Straßenverkehrszuständigkeitsge-setzes vom 12.07.2006 (Amtsbl. S. 1438), in den aktuellen Fassungen, wird hiermit aufgrund von Oberflächenwasser, bedingt durch die starken Regenfäll der letzten Tage, im Gemein-debezirk Piesbach
ab Freitag, den 10. Januar 2025 bis auf Widerruf
folgendes angeordnet:
Vollsperrung der verlängerten "Hildstraße" ab Ortsausgang in Fahrtrichtung Hüttersdorf bis zur nächstmöglichen Kreuzung