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Das Zukunftspaket

Eure Ideen und eure Entscheidungen für die Gemeinde Nalbach.
Für Projekte, die von und mit Kindern und Jugendlichen gestaltet werden stehen in Nalbach 2023 insgesamt 120.000 € zur Verfügung.

Eure Wünsche und Ideen stehen im Mittelpunkt!

 
Was ist das Besondere am Zukunftspaket?

  • Es sind keine komplizierten Projektanträge nötig.
  • Die Ideen und Projekte werden vollständig finanziert.
  • Junge Menschen entscheiden selbst über die Projekte und Ideen, die umgesetzt werden.

Das Programm richtet sich an junge Menschen bis einschließlich 26 Jahre, die in der Gemeinde Nalbach ihre Ideen umsetzen wollen. Reicht eure Ideen ein! Werdet Teil des Zukunftausschusses und entscheidet, welche Ideen umgesetzt werden!  Die Projekte werden zu 100% finanziert!  Das Zukunftspaket lädt euch ein, Ideen aus den Bereichen Bewegung, Kultur und Gesundheit zu entwickeln und umzusetzen.

 

Der Zukunftsausschuss – Kinder und Jugendliche entscheiden!

Was mit den 120 000 Euro umgesetzt wird, entscheidet der Zukunftsausschuss. Dieser ist mehrheitlich von Personen unter 27 Jahren besetzt, sodass die Stimmenmehrheit jederzeit bei euch liegt. 
Gewählt wurde der Zukunftsausschuss am 18. April um 17.00 Uhr im Rathaus. Der Zukunftsausschuss trifft sich so oft, bis die Fördermittel verbraucht sind. Bei jeder Sitzung wird über die eingereichten Projektideen entschieden. 
Die Gemeinde Nalbach ist für die Organisation und Moderation der Sitzungen zuständig und ist für jegliche Fragen erreichbar. Zwei Mitarbeiter*innen aus dem Rathaus sind bei jeder Sitzung vertreten. 

Her mit euren Ideen!

Du hast eine Idee, über die der Zukunftsausschuss entscheiden soll? 
Dann fülle gerne den Projektantrag aus und sende ihn an info@nalbach.de. 


Es wird natürlich sorgsam mit den angegebenen Daten umgegangen. Die Datenschutzhinweise findest du hier.
Wenn du Fragen beim Ausfüllen hast, nimm gerne Kontakt mit uns auf. Wir helfen dir gerne beim Ausfüllen! Das Wichtigste ist, dass du deine Idee beschreibst.
Es kommen ausschließlich Ideen von jungen Menschen bis einschließlich 26 Jahren in den Zukunftsausschuss. Bei der Umsetzung der Projekte können natürlich auch Erwachsene und Vereine unterstützen. Es sind aber nur Projekte förderfähig, die von jungen Menschen eingebracht werden und bei deren Umsetzung Kinder und/oder Jugendliche beteiligt sind.

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS)

Kontakt: 

Christine Sinnwell-Backes
info(at)nalbach.de
Tel: 06838-9002173 

 

So geht's weiter nach der Antragsstellung

 

 

 

Informationen für Träger und Vereine

Vielen Dank für Ihr Engagement beim Zukunftspaket! Mit Ihrem Einsatz unterstützen Sie Kinder und Jugendliche bei der Umsetzung ihrer Ideen im Rahmen des Zukunftspaketes!

Mit dem Erhalt des Weiterleitungsbescheides können Sie gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen in die Umsetzung starten.

Damit wir Ihnen die Dokumentation und Nachweise der Projekte und Ausgaben so einfach wie möglich gestalten können, finden Sie im Folgenden die passenden Formulare.

 

Vor Projektbeginn: Angebotsbeschreibung

Spätestens zwei Wochen nach Projektende: Angebotsbericht

Auflistung der Belege

Als Ergänzung zum Weiterleitungsbescheid: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

 

 

FAQ

  • Wer kann einen Projektantrag stellen?
    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre können einen Projektantrag in Zusammenarbeit mit einem Verein oder Träger stellen. Sollte kein Verein oder Träger für die Idee gefunden werden, kann Kontakt mit der Gemeinde Nalbach aufgenommen werden.
     
  • Wie hoch ist die Finanzierung?
    Ein Projekt darf zwischen 500 und 30.000 € liegen.
     
  • Was kann finanziert werden?
    Es existiert bewusst kein abschließender Katalog. Im Rahmen des Zukunftsausschusses sollen die Kinder und Jugendlichen möglichst frei über Angebote im Bereich Bewegung, Kultur und Gesundheit entscheiden können. Aus diesen Entscheidungen leitet sich dann die zugehörige Ausgabenstruktur ab.
     
  • Was kann nicht finanziert werden?
    Vollständig ausgeschlossen sind Neubauten (z. B. Errichtung neuer Sport- und Veranstaltungsplätze, Neubau von Kinder- und Jugendclubs). Zudem sind alle eventuell geplanten baulichen Leistungen (z. B. im Sinne der Wiederherrichtung, Erweiterung etc.) vorab mit der gsub mbH abzustimmen und von dieser freizugeben.
     
  • Sind bauliche Maßnahmen zum Wiederherrichten oder Erweitern von Räumen oder Flächen förderfähig?
    Sofern bauliche Maßnahmen durch den Zukunftsausschuss beschlossen werden sollen, ist dies erst möglich, sobald die Bauleistung durch die Servicestelle freigegeben wurde.
     
  • Wann müssen die Projekte umgesetzt werden?
    Die Projekte müssen in diesem Jahr umgesetzt werden. Die Gelder stehen nur für 2023 zur Verfügung.
     
  • Wer entscheidet was finanziert wird?
    Der Zukunftsausschuss entscheidet, welche Projekte finanziert werden.
     
  • Wer sitzt im Zukunftsausschuss?
    Der Zukunftsausschuss besteht mehrheitlich aus Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis einschließlich 26 Jahre. Er wird am 18. April gewählt.
    Zudem werden zwei Mitarbeitenden aus der Verwaltung einen Sitz im Zukunftsausschuss haben.
    Die Kinder und Jugendlichen haben dabei jedoch die Stimmmehrheit.
     
  • Bis wann muss der Projektantrag gestellt werden?
    Der Zukunftsausschuss tagt im Mai zweimal.
    Für Projekte, über die am 03. Mai abgestimmt wird, muss der Projektantrag bis zum 24. April gestellt werden.
    Für Projekte, die am 16. Mai entschieden werden, muss der Antrag bis zum 12. Mai gestellt sein.
  • Dürfen die Projekte für Kinder und Jugendliche etwas kosten?

           Nein, die Angebote sind für Kinder und Jugendliche so zu gestalten, dass sie komplett kostenlos sind.