ERKLÄRUNG ZUR DIGITALEN BARRIEREFREIHEIT
Die Gemeindeverwaltung Nalbach ist bemüht, den kommunalen Internetauftritt gemäß §12e SBGVO (Saarländische Behindertengleichstellungsverordnung) über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 06. März 2024) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Homepage www.nalbach.de.
Der Internetauftritt der Gemeinde Nalbach befindet sich in einem ständigen Weiterentwicklungsprozess, ist derzeit leider noch nicht komplett mit den Anforderungen der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) vereinbar. Die Verwaltung arbeitet daran, die Zugänglichkeit der Seiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Prozesse sehr zeit- und kostenintensiv sein können und es daher zu Verzögerungen bei der Umsetzung kommen kann.
Diese Bereiche sind bereits barrierefrei:
Die Seite verfügt über eine Seite in leichter Sprache, die die wichtigsten Inhalte zugänglich macht.
Die Seite verfügt über eine Vorlesefunktion, mit der Sie sich Artikel und Inhalte unserer Seite vorlesen lassen können.
Diese Bereiche sind noch nicht barrierefrei:
Die Vielzahl an Dokumenten, die im PDF-Formaten zur Verfügung gestellt werden, sind teilweise nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, barrierefreie Versionen zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie ein Dokument barrierefrei benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
treten Sie hierzu gerne mit uns in Kontakt. Beachten Sie, dass die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die Gemeinde Nalbach übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Gerne können Sie uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Gemeindeverwaltung Nalbach
Rathausplatz 1 • 66809 Nalbach
Tel.: +49 6838 9002-0
Fax: +49 6838 9002-700
E-Mail: info(at)nalbach.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.