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Bürgerservice online - das digitale Rathaus

Als neuen Service bieten wir Ihnen ab sofort einige Vorgänge an, die sie vollständig online durchführen können. Leider ist aktuell, aufgrund der Gesetzeslage, für gewisse Vorgänge Ihr persönliches Erscheinen im Rathaus dennoch notwendig. Hierzu ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Nutzen Sie dazu bitte unser Online-Terminbuchung oder rufen Sie unter 06838 9002-0 an. Durch die von Ihnen im Vorfeld bereitgestellten Informationen ergibt sich jedoch eine kürzere Bearbeitungszeit bei Ihrem Besuch im Rathaus.

 

Vollständig online durchführbare Vorgänge:

- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Führungszeugnis (NUR für private Zwecke)
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Übermittlungssperren beantragen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
- Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
- Statusabfrage beantragter Pass oder Personalausweis
- Gewerbeanzeige: Beginn, Änderung oder Schließung

 

Mit anschließender Vorsprache im Bürgerbüro:

- Voranmeldung eines Umzuges
- Voranmeldung eines Zuzuges
- Anmeldung einer Nebenwohnung
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Statuswechsel

 

 

 

 

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass für die online Durchführung von kostenpflichtigen Vorgängen eine Zahlung nur mit PayPal, per Lastschrift oder Kreditkarte (auch ohne Paypal-Konto) möglich ist!

Infos bzgl. Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige

Zur Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und vorläufigen Personalausweisen für Minderjährige wird folgendes benötigt:

- aktuelles digitales biometrisches Passbild eines zugelassenen Fotodienstleisters. Alternativ zu privaten Fotodienstleistern, können digitale biometrische Lichtbilder gegen eine Gebühr von 6 € vor Ort im Bürgerbüro angefertigt werden.
- Einverständniserklärung von beiden Erziehungsberechtigten

Außerdem
- Ein Elternteil muss vor der Ausstellungsbehörde unterschreiben
- Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein


Personalausweise können Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr selbst beantragen, wenn bereits ein Ausweis ausgestellt wurde und mitgebracht wird.