Gremien
Der Bürgermeister und seine Beigeordneten
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats, Chef der Verwaltung und oberster Repräsentant der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Er wird alle zehn Jahre gewählt. Als Stellvertreter des Bürgermeisters wurde der Erste Beigeordnete und die zweite Beigeordnete gewählt.
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat, als Hauptorgan der Gemeinde und Vertretung der Bürgerinnen und Bürger, beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde soweit sie nicht der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister, einem Ausschuss oder einem Ortsrat übertragen sind. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und setzt den Rahmen, innerhalb dessen die Verwaltung handelt. Er besteht aus 27 ehrenamtlichen Mitgliedern und wurde zuletzt am 09. Juni 2024 für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Sitzverteilung:
SPD: 16 I CDU: 11
Fraktionsvorsitzende:
Die Ortsvorsteher der Ortsteile
Die Ortsvorsteher der Gemeinde Nalbach sind Vertreter der gemeindezugehörigen Orte. Sie werden aus den Reihen der Ortsräte gewählt und vertreten die Interessen des Ortes gegenüber der Gemeinde.