Archivierte Bauakten einsehen
Wie gehe ich vor?
Wir bieten Ihnen als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstückes an, abgeschlossene, archivierte Baugenehmigungsakten für Ihr Grundstück einzusehen.
Dazu benötigen wir von Ihnen im ersten Schritt eine Vorbestellung mit Angabe des Objektes. Nach Ihrer Aktenbestellung werden wir Ihnen kurzfristig mitteilen, ob archivierte Akten zur Verfügung stehen beziehungsweise wann Sie Einsicht nehmen können. Am Tag der Einsichtnahme bringen Sie bitte die notwendigen Nachweise mit, die wir unter "Voraussetzungen für die Akteneinsicht" aufgeführt haben.
Voraussetzungen für die Akteneinsicht
Akteneinsicht wird den folgenden Personen gewährt:
- dem Eigentümer/ der Eigentümerin (diese/r muss sich eventuell durch einen aktuellen Grundbuchauszug oder durch entsprechende Unterlagen wie z.B. dem Kaufvertrag oder dem Grundsteuerbescheid als Grundstückseigentümer/in legitimieren und sich gegebenenfalls persönlich ausweisen)
- dem vom/von der Eigentümer/in schriftlich Berechtigten (auch hier müssen die gleichen Unterlagen wie beim Eigentümer/ bei der Eigentümerin und zusätzlich eine schriftliche vom Eigentümer/ von der Eigentümerin ausgestellte Einverständniserklärung oder Vollmacht vorgelegt werden). Bei Vorlage einer Vollmacht trägt die Kosten der Eigentümer/die Eigentümerin, es sei denn in der Vollmacht wird eine andere Regelung getroffen.
- jeder natürlichen Person nach den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes
Kosten für die Akteneinsichtnahme
Die Inanspruchnahme des Altaktenarchivs ist gebührenpflichtig. Die güligen Gebührensätze finden Sie im unten stehenden Antragsformular.
Weitere Informationen zur Bauakteneinsicht: |