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Lärmaktionsplan der Gemeinde Nalbach

Öffentliche Auslegung nach §47d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Der aktualisierte Lärmaktionsplan (4. Runde) für die Gemeinde Nalbach kann im Rathaus, 1. OG, Raum 1.07, während der Öffnungszeiten des Rathauses

vom 17.09.2024 bis 15.10.2024

eingesehen werden.

Stellungnahmen können in schriftlicher Form oder mündlich zur Mitschrift eingereicht werden. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Offenlegungsfrist bewertet und abgewogen bzw. in den Lärmaktionsplan eingearbeitet.

Die Ermittlung der Lärmbelastung durch den Straßenverkehr erfolgt europaweit im Rahmen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie durch Berechnung. Für die Beschreibung der Lärmbelastung werden die Lärmindizes LDEN und LNight verwendet. Der Lärmindex LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 h) wider. Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag, am Abend und in der Nacht. Der Lärmindex LNight beschreibt die Lärmbelastung in der Nacht. Er liegt in der Regel unter dem Wert des LDEN.

Aufgrund neuer Berechnungsverfahren Änderungen in der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der Verordnung über die Lärmkartierung wurden alle Lärmkarten der 3. Runde für die 4. Runde neu berechnet. Die Kartierungsergebnisse der 3. und 4. Runde sind aufgrund geänderter Berechnungsvorschriften nicht vergleichbar.

Die Lärmbelastung wird beim Straßenverkehr einerseits bestimmt durch die Straßeneigenschaften. Das sind insbesondere:

-             Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke

-             Lkw-Anteil

-             Straßenoberflächenbeschaffenheit

-             Geschwindigkeit der Pkw´s und Lkw´s

-             Steigungen und Gefälle

Außerdem spielen das Gelände und abschirmende Hindernisse (Lärmschutzbauwerke und Gebäude) bei der Ausbreitung des Schalls eine Rolle.

Alle Berechnungen wurden mit einem Schallberechnungsprogramm ausgeführt. Dabei wird aus den Straßeneigenschaften die Emission (Abstrahlung) der Straße ermittelt. Die räumlichen Gegebenheiten werden in einem digitalen Geländemodell nachgebildet. Durch die Schallausbreitungsberechnung wird die Lärmbelastung (Immission) an den Gebäuden (Immissionsorten) und in der Fläche entlang der Verkehrswege bestimmt. Die Geräuscheinwirkungen wurden, wie in §5 BImSchV vorgeschrieben, in einer Höhe von 4 m über dem Boden berechnet. Die entspricht ungefähr der Höhe des ersten Obergeschosses. Für die flächenmäßige Berechnung der Geräuschbelastung für die Isophonenkarten wurde ein Raster von 10x10 m zugrunde gelegt, für die Betroffenheitsanalyse wurden die Immissionswerte an den Fassaden betrachtet.

 

 

 


Mitteilung über die Auftragsvergabe gemäß §20 Abs. 3 VOB/A

Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) und Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 € (ohne Umsatzsteuer) sind gemäß §20 Abs. 3 VOB/A für die Dauer von sechs Monaten auf der Internetseite folgende Angaben zu veröffentlichen: 

 

Folgende Aufträge wurden vergeben: 

Auftraggeber: 

Gemeinde Nalbach

Stabsstelle I – Umwelt, Klimaschutz, Dorfentwicklung, Soziales 

Rathausplatz 1

66809 Nalbach

 

Gewähltes Vergabeverfahren: Freihändige Vergabe mit nur einem Bieter

Auftragsgegenstand: Lieferung und Errichtung einer Sportanlage 

Ort der Ausführung: 66809 Nalbach-Bilsdorf, Zu den Erlen 20

Beauftragtes Unternehmen: Kompan GmbH

 

Datum der Veröffentlichung: 04.06.2024

 

Auftraggeber: 

Gemeinde Nalbach

Stabsstelle I – Umwelt, Klimaschutz, Dorfentwicklung, Soziales 

Rathausplatz 1

66809 Nalbach

 

Gewähltes Vergabeverfahren: Freihändige Vergabe 

Auftragsgegenstand: Lieferung und Bauleistung für eine Sportanlage 

Ort der Ausführung: 66809 Nalbach-Bilsdorf, Zu den Erlen 20

Beauftragtes Unternehmen: Gebr. Arweiler GmbH & Co. KG 

 

Datum der Veröffentlichung: 04.06.2024