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Informationen zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

Die saarländische Wasserwirtschaftsverwaltung möchte mit einer dreiteiligen Artikelserie den Betroffenen mit Bezug zum anstehenden Verfahren zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten an Gewässern mit signifikanten Hochwasserrisiko grundlegende Informationen zur Verfügung stellen. 

 

Die Dreiteilige Artikelserie „Überschwemmungsgebiete: Vom Hochwasser zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet" finden Sie hier zum Download:

TEIL 1/3

TEIL 2/3

TEIL 3/3

 

Bekanntmachung zur Auslegung der Karten der Wasserbehörde betreffend die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten an der Prims und deren Nebengewässern

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Wasserbehörde - beabsichtigt, auf Grund § 79 Abs. 2 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten an der Prims und deren Nebengewässern. Fachliche Grundlage für die räumliche Abgrenzung ist ein Hochwasserereignis, das statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist (HQ100).

Zuständig für die Durchführung des Verfahrens ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken.

Die Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete ergibt sich aus insgesamt 77 Überschwemmungs-gebietskarten im Maßstab 1 : 5.000. Danach sind Grundstücke an den folgenden Gewässern betroffen:

  • Als-Bach (ab Quelle)
  • Hölzbach (ab Rappweiler)
  • Ill (ab Urexweiler)
  • Imsbach (ab Primstal)
  • Losheimer Bach (ab Losheim am See)
  • Prims (ab Kastel)
  • Saubach (ab Gresaubach)
  • Theel (ab Theley)
  • Wadrill (ab Wadrill)
  • Wahnbach (ab Morscholz)
  • Wiesbach (ab Wiesbach)

 

Die betroffenen Bereiche befinden sich an Gewässerabschnitten mit signifikantem Hochwasserrisiko, die in folgender Karte dargestellt sind.

Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete erfolgt gemäß § 79 Abs. 2 SWG. Danach gelten Gebiete gemäß § 76 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG, die in Karten der Wasserbehörde dargestellt sind, mit Bekanntmachung ihrer Verbindlichkeit im Amtsblatt des Saarlandes als festgesetzte Überschwemmungsgebiete.

Für festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten die Schutzvorschriften gemäß §§ 78, 78a und 78c Abs. 1 und 3 WHG.

Vor der Bekanntmachung der Verbindlichkeit sind die Karten gemäß § 79 Abs. 2 SWG bei den betroffenen Kommunen und beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz für die Dauer eines Monats zur Einsicht und Stellungnahme für jedermann auszulegen.

Demgemäß liegen die Karten der Wasserbehörde sowie weitere Unterlagen (Ermittlungsgrundlagen und Schutzvorschriften)

in der Zeit vom 14.03.2022 bis 13.04.2022 (einschließlich) bei der

  • Stadt Dillingen/Saar, Ansprechpartnerin: Fr. Müller (06831/709-277)
  • Gemeinde Eppelborn, Ansprechpartnerin: Fr. Schäfer (06881/969-258)
  • Gemeinde Illingen, Ansprechpartnerin: Fr. Mittermüller (06825/409-252)
  • Stadt Lebach, Ansprechpartner: Hr. Bender (06881/59-259)
  • Gemeinde Losheim, Ansprechpartner: Hr. Ludwig (06872/609-145)
  • Gemeinde Marpingen, Ansprechpartnerin: Fr. Dr. Frank-Fuchs (06853/9116-421)
  • Gemeinde Merchweiler, Ansprechpartner: Hr. Gries (06825/955-266)
  • Gemeinde Nalbach, Ansprechpartner: Hr. Engel (06838/9002-171)
  • Gemeinde Nonnweiler, Ansprechpartner: Hr. Kuhn (06873/660-20)
  • Gemeinde Saarwellingen, Ansprechpartner: Hr. Neu (06838/9007-140)
  • Gemeinde Schmelz, Ansprechpartnerin: Fr. Eisenhut (06887/301-114)
  • Gemeinde Tholey, Ansprechpartnerin: Fr. Klein (06853/508-42)
  • Stadt Wadern, Ansprechpartnerin: Fr. Sicks (06871/507-452)
  • Gemeinde Weiskirchen, Ansprechpartner: Hr. Barth (06876/709-531)

sowie dem

  • Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken

Ansprechpartner: Hr. Schmidt (0681/8500-1427)

während der allgemeinen Servicezeiten zur Einsicht aus. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation kann eine Einsichtnahme in die Karten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Die Terminkoordination erfolgt über die in den jeweiligen Kommunen bzw. dem im LUA zuständigen Ansprechpartner. Die vor Ort bei Einsichtnahme einzuhaltenden Hygienevorschriften und Verhaltensregeln können variieren, und sind daher einzelfallbezogen bei den benannten Ansprechpartnern zu erfragen.

Die Karten können zusätzlich auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (Navigation: Themen & Aufgaben > Wasser > Informationen > Hochwasserschutz im Saarland > Überschwemmungsgebiete) digital eingesehen werden.

Im Rahmen der Auslegungsphase wird es auch eine Informationsveranstaltung geben, deren genaue Terminierung, Form und Inhalte noch veröffentlicht werden. Wir bitten um Beachtung der diesbezüglichen aktuellen Meldungen auf den Websiten des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz, sowie ergänzend den Websiten der o.g. Kommunen.

Jeder kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, mithin bis zum 27.04.2022 (einschließlich), Stellungnahmen einreichen.

Die Stellungnahmen sind schriftlich (zweifach) oder zur Niederschrift beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (Don-Bosco-Straße 1 in 66119 Saarbrücken) oder bei den betroffenen Kommunen einzureichen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen in elektronischer Form via Email (Betreff: „Stellungnahme zum ÜSG-Festsetzungsverfahren“) an lua(at)lua.saarland.de zu senden.

Die Stellungnahmen müssen die Bezeichnungen der Beteiligten, einen Antrag, eine Darlegung des Sachverhaltes und eine eingehende Begründung enthalten. Zudem müssen die betroffenen Grundstücke benannt werden (Gemarkung, Flur, Parzellennummern).

Saarbrücken, den 07.03.2022

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Auftrag Hinsberger