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Informationen zur Eheschließung

In der Gemeinde Nalbach können Sie im Trauzimmer der Gemeinde im neuen Rathaus oder in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September jeden Jahres im Weidendom auf dem Litermont heiraten. Im Weidendom vorgesehene Trauungen finden bei schlechtem Wetter im Trauzimmer der Gemeinde statt, wobei diese Entscheidung ausschließlich der Standesbeamtin/dem Standesbeamten vorbehalten ist.

Wir planen für eine Trauung sowie die Möglichkeit im Anschluss auf ihr Glück anzustoßen oder Hochzeitsfotos zu machen eine Stunde ein. Nach dieser Stunde müssen Sie die Traustätte im Rathaus bzw. das Plateau auf dem Litermont verlassen.

Bei Trauungen im Weidendom stehen Parkmöglichkeiten für maximal 2 Autos im Bereich der Telegraphenstation zur Verfügung. Weitere Autos sind auf dem Waldparkplatz am "Grauen Stein" abzustellen. Der Fußweg für die Gäste vom Parkplatz zum Weidendom beträgt ca. 400 m leicht bergauf. Am Weidendom gibt es keinen Strom und keine Toiletten.       

Trauungen finden in der Regel innerhalb der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten statt:

  • Dienstags bis Freitags: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • Donnerstag:                13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Zur Anmeldung der Eheschließung, welche frühestens 6 Monate vor der Eheschließung möglich ist, sollten beide Verlobte beim Standesamt vorsprechen. Kann nur ein Verlobter die Ehe anmelden, so muss der nicht Anwesende eine Vollmacht (Beitrittserklärung) ausfüllen und unterschreiben. Bringen Sie bitte dieses Formular zum Standesamt mit. Zum Download der Beitrittserklärung klicken Sie bitte hier.


Anmeldung zur Eheschließung  (früher Aufgebot)

Wenn beide Verlobte

  • ihren Hauptwohnsitz in Nalbach haben
  • nicht minderjährig sind
  • gebürtig die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • noch nicht verheiratet waren und
  • in Nalbach heiraten möchten

werden folgende Unterlagen benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (früher Geburtenbuch), erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt


Weitere Unterlagen:

  • Sind Sie geschieden oder verwitwet, so benötigen wir eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk.
  • Geburtsnachweise und gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennungen sind lediglich bei gemeinsamen Kindern erforderlich.
  • Wohnen Sie nicht in Nalbach, so benötigen Sie eine Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigung aus Ihrer Gemeinde.
  • Wenn ein Verlobter nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist zur Beratung eine persönliche Vorsprache beim Standesamt hilfreich.

Liegt nach Prüfung der Ehefähigkeit kein Ehehindernis vor, wird die Anmeldung sofort rechtskräftig und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das heißt, dass Ihr Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss. Wenn Sie schon sehr frühzeitig planen, besteht die Möglichkeit sich telefonisch über die Verfügbarkeit Ihrer Wunschtermins zu informieren.

Gebühren für die Anmeldung und Durchführung der Eheschließung (Gebühren des Standesamt Nalbach)
  • Anmeldung zur Eheschließung     

  • Eheschließung vor einem anderen Standesamt    

  • Ausstellung einer Eheurkunde             

  • Eheschließung außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit        

  • Eheschließung außerhalb der Amtsräume (Weidendom)   

  • Gebühr Weidendom    

  • Stammbuch

44 € (Wohnsitzstandesamt)

33 € (Traustandesamt)

11 €, jede weitere Eheurkunde 5,50 €

85 €

85 €

129 €

23 € - 36 € - falls gewünscht

Bei Eheschließungen mit einem Partner der nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat, ergeben sich andere Gebühren.

Wir akzeptieren auch EC-Karten-Zahlung.

 
Eheschließung an einem anderen Ort
Soll die Eheschließung an einem anderen Ort erfolgen, so setzen Sie sich vor Ihrer weitergehenden Planung mit Ihrem ausgewählten Standesamt in Verbindung und bringen Sie uns bitte, am Tag der Anmeldung der Eheschließung, die Adresse des ausgewählten Standesamtes mit, da die Unterlagen vom Standesamt Nalbach dorthin gesandt werden.

Eheschließung im Ausland
Möchten Sie im Ausland heiraten, können Ihnen die Botschaften des jeweiligen Staates weiterhelfen. Deutschen Staatsangehörigen empfehlen wir, sich bitte vor der Eheschließung im Ausland beim örtlichen zuständigen deutschen Standesamt über die Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe zu informieren; ausländische Staatsangehörige bitte bei ihrer zuständigen ausländischen Vertretung in Deutschland.

In folgenden Fällen sollten sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • ein Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • ein Partner hat im Ausland geheiratet
  • ein Partner ist im Ausland geschieden worden


 

Kontakt:    Frau Patricia Groß, Tel.: 06838 / 9002 -145, E-Mail: p.gross(at)nalbach.de
                  Frau Petra Zok, Tel.: 06838 / 9002 -146, E-Mail: p.zok(at)nalbach.de

Öffnungszeiten des Standesamt Nalbach
Montags – Freitags    von   8.30 Uhr – 12.30 Uhr
Donnerstag                von 13.30 Uhr – 16.00 Uhr 

Nach Rücksprache sind Termine in den Nachmittagsstunden möglich.